••• Sparen im Netz •••

Kündigung wegen Eigenbedarf

Was tun bei Eigentümerwechsel?

Leerstand, Foto: braunschweigs leerstände_flickr

Eigentümerwechsel bringt vielen Mietern, die mit ihren bisherigen Vermietern sehr gut ausgekommen sind, Kopfzerbrechen, denn oftmals wollen die neuen Eigentümer neue Verträge abschließen und eventuell sogar die Miete erhöhen, doch all dies ist nicht gültig. Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Kauf auch die Rechten und Pflichten gegenüber den Mietern eingehalten werden müssen. So darf also aus dem Grund des Eigentümerwechsels die Miete NICHT erhöht werden. Liegt dennoch ein Brief mit solch einer Ankündigung vor, muss sich das niemand gefallen lassen.

Bei der Ankündigung des Eigentümerwechsels steht meistens schon die neuen Kontodaten darauf, wohin die Miete zukünftig gezahlt werden muss. Wenn kein eindeutiges Datum informiert, wann das Geld auf das neue Konto überwiesen werden muss, hilft nur der Gang zum Amtsgericht. Denn der neue Vermieter darf das Geld erst verlangen, wenn die der Eigentümerwechsel auch im Grundbuch eingetragen wurde.

Angst vor einer Kündigung durch die neuen Eigentümer ist unbegründet, denn ohne triftigen Grund dürfen Mieter nicht ohne weiteres gekündigt werden. Allerdings dürfen die neuen Eigentümer eine Kündigung wegen Eigenbedarf ankündigen. Dagegen ist jeder Mieter machtlos.

Eigentümerwechsel ist also harmloser als gedacht. Die Rechtsgrundlage ist so geregelt, dass der Mieter nicht plötzlich mit höheren Kosten oder gar Rauswurf rechnen muss.