Mieterhöhung, und nun?
Viele kennen das Problem: plötzlich steigende Mieten. Wer schon 10 Jahre in der selben Wohnung lebt und plötzlich die Mieten an den aktuellen Mietspiegel angepasst werden, ist die Überraschung groß.

Mieterhöhung, Foto: gewitterhexer_flickr
Das Recht dazu hat der Vermieter, denn der aktuelle Mietspiegel zeigt dem Vermieter, wie viel wert seine Wohnung ist. Allerdings darf es nicht zum Wucher werden, steigt der Mietpreis von jetzt auf gleich über den Wert des Mietspiegels kann der Mieter klagen. Es empfiehlt sich jedoch, vorher mit dem Vermieter zu sprechen, Streit bringt das gesamte Verhältnis zum Wanken.
Der Mieter muss zwar seine Zustimmung geben, doch leider bedeutet dies nicht, dass man der Mieterhöhung mit einem Nein entkommen kann. In manchen Fällen kann die Zustimmung sogar erzwungen beziehungsweise eingeklagt werden. Trotzdem hat der Mieter drei Monate Zeit, über die Zustimmung nachzudenken. Wird die Miete zu hoch, muss gekündigt werden. Außerdem dürfen zwischen zwei Mieterhöhung nicht weniger als 15 Monate liegen.
Einen Schutz für Mieter gibt es dennoch, denn die Mieterhöhung darf 20% nicht überschreiten.
Liegt ein Schreiben über die Ankündigung einer Mieterhöhung vor, muss der Mieter sich überlegen, ob er sich die neue Miete leisten kann, oder ob es doch günstiger wäre umzuziehen. In jedem Fall ist eine Mieterhöhung bitter.
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